Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBK – Teil1

Stand 2014-05-15

I Vertragsparteien/ Vertragsschluss/ Anwendung

1.1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Kunden (AGBK) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen CENTA GmbH und ihren Kunden bezüglich der Nutzung von Online-Services, Newslettern, Print- und elektronischen Produkten.

1.2 Vertragsparteien

Die AGBK finden Anwendung auf Verträge mit juristischen und natürlichen Personen. Unterworfene dieser AGBK sind neben den Kunden deren Vertreter, bzw. deren Leistungsträger, insofern diese von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CENTA GmbH berührt werden. Das Handeln der Genannten ist vollumfänglich dem Kunden zuzurechnen. Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden die Genannten ebenfalls als Kunden bezeichnet.

1.3 Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis zwischen CENTA GmbH und dem Kunden beginnt mit Eingang des Maklervertrages (mündlich oder schriftlich) bei CENTA GmbH.

1.4 Ausschließliche Geltung

Diese AGBK gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGBK abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.5 Referenzen

Der Kunde und CENTA GmbH sind jeweils berechtigt, auf die andere Vertragspartei als Referenz zu verweisen. Insoweit besteht keine Verschwiegenheitspflicht der Vertragsparteien über das generelle Bestehen geschäftlicher Kontakte.

1.6 Änderung

Eine Verändung der AGBs bedarf der Information des Kunden. Widerspricht dieser binnen zwei (2) Wochen nicht schriftlich, so gilt dies als Zustimmung. Der Vertrag wird nach Inkrafttreten der Änderungen den geänderten Bedingungen angepasst. Im Fall des Widerspruchs bleibt der Vertrag bis zum Laufzeitende bestehen. CENTA GmbH behält sich jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist

von 14 Tagen vor.

II Leistungsinhalt

2.1 Leistungspektren

CENTA GmbH bietet eine Plattform zur überblicksmäßigen Darstellung von verschiedenen Exposés an. Die Leistungen von CENTA GmbH ergeben sich aus dem mit dem Kunden abzuschließenden Vertrag.

2.2 Zugangsmöglichkeiten

Der Leistungszugriff zu Angeboten von CENTA GmbH erfolgt unentgeltlich.

2.3 Zugangseröffnung

2.3.1 Onlinezugang

Der Onlinezugriff erfolgt über das Portal CENTA GmbH. Die dort angebotenen Services stehen 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung. Im Fall von Wartungs- oder Reparaturarbeiten kann der Zugriff auf das System zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. Hierdurch entsteht dem Kunden kein Minderungsanspruch.

2.3.2 Personalisierung

Der Zugang zu den Leistungen von CENTA GmbH ist personalisiert, zusätzlich dazu ist jeder elektronische Zugang zum Login-Bereich von der CENTA GmbH durch ein individuelles Passwort geschützt. CENTA GmbH ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden zu verhindern, bzw. zu erschweren.

2.4 Urheberrecht

Alle auf CENTA GmbH angegebenen Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt. Soweit nicht ein ausdrückliches Verwertungsrecht erteilt worden ist, ist eine Verwendung zur Kopie, Druck oder Verteilung nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

-Eine Nutzung darf nur zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgen.

-Kopien müssen diese urheberrechtliche Erklärung und das urheberrechtliche Schutzzeichen des Betreibers enthalten.

-Eine Veränderung des Dokumentes ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht erlaubt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen. Sobald eine schriftliche Bekanntmachung seitens des Betreibers beispielsweise auf der Homepage CENTA GmbH veröffentlicht worden ist muss jede Nutzung sofort eingestellt werden.

2.5 Allgemeines

Die unter II. aufgeführten Leistungen von CENTA GmbH erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr stellen sie lediglich eine Auswahl aus der Vielfalt der verfügbaren Materien dar.

III Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Preise sind frei bleibend. Änderungen der Preise durch CENTA GmbH bedürfen der Information des Kunden. Widerspricht dieser binnen zwei (2) Wochen nicht schriftlich, so gilt dies als Zustimmung. Der Vertrag wird nach Inkrafttreten der Änderungen den geänderten Bedingungen angepasst. Im Fall des Widerspruchs bleibt der Vertrag bis zum Laufzeitende bestehen. CENTA GmbH behält sich jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen vor.

3.2 Fälligkeit

Die Zahlung wird mit Rechnungszugang fällig und ist ohne Abzug innerhalb 7 Tage zahlbar.

3.3 Vorleistung

Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.

3.4 ZahlungsverzGmbH

Im Falle von Zahlungsverzug steht CENTA GmbH ein Rücktrittsrecht zu.

IV Rechte des Kunden

4.1 Nutzungsrecht am Inhalt der CENTA GmbH-Angebote.

Die Website CENTA GmbH steht den Kunden- soweit nicht anders vereinbart kostenlos zur Verfügung.

Der Kunde erhält an den Inhalten von CENTA GmbH ein nicht- ausschließliches Nutzungsrecht. Dem Kunden wird von CENTA GmbH ein Zugang mittels personalisierten Passworts eingeräumt.

4.2 Nutzungsumfang

Der Nutzer ist berechtigt, Auszüge von CENTA GmbH zu empfangen, auszudrucken oder abzuspeichern. Ein Recht zur ganzen oder teilweisen zur Verfügungsstellung der Daten aus dem Bestand von der CENTA GmbH an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung. Die autorisierten Personen sind berechtigt, auf die Datenbanken zuzugreifen, zu recherchieren und die abgerufenen Informationen für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Eingeschlossen ist das Recht, Rechercheergebnisse und gefundene Dokumente abzuspeichern und auszudrucken. Ein Recht zur systematischen Speicherung der Dokumente in einer Datenbank bedarf der gesonderten Vereinbarung. Dritten darf der Kunde die Leistungen gewerblich auf keine Weise zur Verfügung stellen.

4.3 Einreichen von Beiträgen und Artikeln

Soweit ein Kunde im Login-Bereich von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigene Beiträge für den redaktionellen Teil von CENTA GmbH einzureichen gilt Folgendes:

-Ein Login erfordert die Nennung des vollständigen Vor- und Nachnamens im Benutzerprofil.

-Jeder Beitrag muss frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken und Persönlichkeitsrechten sein.

– CENTA GmbH erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen. Dieses umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf CENTA GmbH sowie auf anderen Internetservern, in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.

– jeder Kunde kann die Löschung oder Anonymisierung des Beitrags per Email an die Adresse des Webmasters verlangen. Die Löschung oder Anonymisierung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Mitteilung beim Webmaster.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CENTA GmbH von Suchmaschinen indiziert wird und der Betreiber daher keinen Einfluss darauf hat, ob, wo und wie lange bei CENTA GmbH veröffentlichte Beiträge möglicherweise auch nach Löschung bei CENTA GmbH in Datenbanken von Suchmaschinen und Webkatalogen gespeichert und abrufbar sind.

– Ein Anspruch auf Speicherung, Veröffentlichung oder Archivierung seitens der Kunden besteht nicht. Die Betreiber behalten sich auch vor, Beiträge vor

Veröffentlichung zu bearbeiten oder nach Veröffentlichung wieder zu löschen.

– Ein Vergütungsanspruch seitens des Kunden besteht nicht. Die Mitarbeit in Form der Beiträge erfolgt unentgeltlich.

Forumsbeiträge

Wir behalten uns vor ein Forum einzurichten. Mit der Anmeldung bei CENTA GmbH erklärt sich der Nutzer gegenüber dem Betreiber mit folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:

Mitglieder, die sich an Diskussionsforen und Kommentaren beteiligen, verpflichten sich dazu

-sich in ihren Beiträgen jeglicher Beleidigungen, strafbarer Inhalte, Pornographie und grober Ausdrucksweise zu enthalten.

– die alleinige Verantwortung für die von ihnen eingestellten Inhalte zu tragen, Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und die Betreiber von CENTA GmbH von durch ihre Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen.

-Weder in Foren noch in Kommentaren Werbung irgendwelcher Art einzustellen oder Foren und Kommentare zu irgendeiner Art gewerblicher Tätigkeit zu nutzen. Insbesondere gilt das für die Veröffentlichung von „0900“-Rufnummern zu irgendeinem Zweck.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von eingereichten Kommentaren oder Forenbeiträgen. Die Betreiber von CENTA GmbH behalten sich vor Kommentare und Forenbeiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Bei Verletzungen der Pflichten unter 1), 2) und 3) behalten sich die Betreiber ferner vor, die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt zu sperren oder dauernd zu löschen.

V Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

5.2 Jeder Kunde erhält für jeden Nutzer ein individuelles Passwort, für dessen Geheimhaltung er verantwortlich ist.

5.3 Dem Nutzer mitgeteilte Passwörter sind von diesem geheim zu halten und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass in seinem Unternehmen tätige berechtigte Nutzer die ihnen gegebenen Passwörter ebenso vertraulich behandeln. Erhält der Kunde oder Nutzer Kenntnis vom Missbrauch eines Passworts, so hat er CENTA GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Leistungen von CENTA GmbH in Anspruch nehmen zu können.

– Vorhaltung und Einrichtung von Hardware

– Betriebssystem

– Internet-Zugang

– Browser-Software

– Aktivierung von JavaScript

– die aktuelle Version des Programms, das komprimierte zip-Dateien entpacken kann, pdf-fähige Programme (empfohlen Acrobat Reade), etc.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf seinen EDV-Systemen handelsübliche nach dem neuesten Stand der Technik geeignete Schutzmaßnahmen gegen

Systembeschädigungen und Datenverluste zu treffen.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der von CENTA GmbH bereitgestellte Dokumente und Informationen durch geeignete sekundäre, beispielsweise amtliche Quellen zu bestätigen, bevor er darauf bezogen kostenrelevante Entscheidungen trifft.

5.7 Der Kunde hat Fehler der Leistungen von CENTA GmbH an CENTA GmbH mittels nachvollziehbarer, detaillierter Beschreibung schriftlich zu melden.

5.8 Der Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Abonnenten. Er trägt auch die Endgerätekosten und Fernmeldegebühren.

5.9 Der Kunde ist schließlich verpflichtet, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

VI Gewährleistung und Haftung

6.1 Haftungsumfang

Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der enthaltenen Informationen, Verfügbarkeit der Dienste, Verlust von auf CENTA GmbH abgespeicherten Daten oder Nutzbarkeit für irgendeinen bestimmten Zweck. CENTA GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von CENTA GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung wird nur für unmittelbare Schäden übernommen. Im Übrigen ist eine Haftung von CENTA GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß für eine Haftung von CENTA GmbH für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische

Ansprüche. Für von CENTA GmbH nicht zu vertretende Fehlfunktionen, technische oder andere Ungenauigkeiten, Schreib- oder Tippfehler wird keine Haftung übernommen.

6.2 Höhere Gewalt

Durch höhere Gewalt, nicht von CENTA GmbH zu vertretende Betriebsstörungen oder nicht von CENTA GmbH zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände begründete zeitweilige Unterbrechungen der Dienstleistungen begründen keine Haftung von CENTA GmbH.

CENTA GmbH haftet nicht für das korrekte Funktionieren von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets oder eines Kundennetzwerkes, die nicht im Verantwortungsbereich von CENTA GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.

6.3 Verlinkung fremder Inhalte

Der Betreiber verlinkt zwar auf fremde Inhalte, hat aber keinen Einfluss auf deren Rechtmäßigkeit und macht sie sich insbesondere nicht zu Eigen.

VII Datenschutz

7.1 Berechtigung zur Datenerhebung/ Speicherung/ Aktualisierung/ Archivierung

Der Kunde wird in Übereinstimmung mit § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass CENTA GmbH Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet. CENTA GmbH erfasst und verwendet persönliche Daten zu Verwaltungszwecken, zur Unterstützung und Verbesserung der Dienstleistungen; Benutzerdaten dienen außerdem zur Ermittlung und Verhinderung von Fehlern, von Sicherheitsverstößen in unserem Netzwerk, von Verstößen gegen das Gesetz und unsere Vertragsbedingungen. Wir verwenden diese Angaben auch, um zu ermitteln, welche Produkte und Dienstleistungen von CENTA GmbH für den Einzelnen interessant sein könnten und um unsere Dienstleistungen und Marketingaktivitäten auf den einzelnen Nutzer abzustimmen. CENTA GmbH erfasst und aktualisiert Daten über die Nutzer seiner Dienstleistungen, Eingeber, Account- und IT-Manager und andere Personen. Bei Registrierung im Login-Bereich werden Name und Emailadresse erhoben. In Verbindung mit dem ZGmbHriff auf CENTA GmbH serverseitig Daten (beispielsweise IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) aufgenommen. CENTA GmbH kann diese Daten in seinen Datenbanken speichern. Sie werden eine angemessene Zeit lang aufbewahrt und verwendet, insbesondere bleibt eine statistische Auswertung anonymisierter Daten vorbehalten. Daten werden auch dann noch gespeichert, wenn eine Person die Dienstleistungen von CENTA GmbH nicht mehr nutzt oder nicht mehr mit CENTA GmbH in Verbindung steht. Sofern eine längere Aufbewahrungsdauer für die Daten nicht gesetzlich, behördlich oder aufsichtsbehördlich vorgeschrieben ist, bewahrt CENTA GmbH Angaben zum Datenverkehr nach deren Generierung eine angemessene Zeit lang auf. Die Angaben für die Überprüfungen in bezug auf

Geldwäsche, für die Benutzer-Authentifizierungen oder Überprüfungen der Benutzeridentität und Angaben zu Geschäftsabschlüssen sowie sonstigen Handlungen, deren Überprüfung vorgeschrieben ist, können so lange aufbewahrt werden, wie es gesetzlich oder aufsichtsbehördlich vorgesehen ist oder ein Nachweis über den Geschäftsabschluss benötigt wird.

7.2 Cookies

Die Betreiber von CENTA GmbH setzen Cookies- Dateien, die personenbezogene Daten sammeln,- ein. Der Kunde erteilt mit Anerkennung dieser AGBK seine Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Cookies. CENTA GmbH weist darauf hin, dass der Nutzer ein jederzeitiges Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft hat. CENTA GmbH erteilt dem Nutzer auf sein Verlangen hin unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Der Nutzer kann seinen Browser so einstellen, dass die Annahme von Cookies verhindert wird; dabei ist aber zu bedenken, dass die Leistungen von CENTA GmbH möglicherweise dadurch nicht in Anspruch genommen werden können. Diese Einstellung erfolgt daher auf eigene Gefahr.

7.3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

7.3.1 Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, also E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: info@centa-gmbh.de

7.3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

7.3.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn CENTA GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.

VIII Vertragsverletzung

8.1 Missbrauchsschutz

CENTA GmbH ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch zu ergreifen.

8.2 Mitwirkung des Kunden

Eine Vertragsverletzung liegt bereits dann vor, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung nicht nachkommt.

Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so kann die CENTA GmbH den Kunden zur Pflichterfüllung auffordern.

8.3 Rechtsfolgen

Im Fall der missbräuchlichen Nutzung oder des Missbrauchs von CENTA GmbH Angeboten durch einen Kunden, ist CENTA GmbH nach vorheriger schriftlicher Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu beenden. CENTA GmbH wird in diesen Fällen von allen Pflichten frei.

8.4 Missbräuchliche Nutzung

Missbräuchliche Nutzung ist gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte zur Annahme bestehen, dass der Kunde die Angebote von CENTA GmbH oder Teile von diesen

– nicht zum Eigengebrauch nutzt

– zu kommerziellen Zwecken nutzt

Weiter ist Missbrauch gegeben, wenn der Kunde

– gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit verstößt,

– Maßnahmen zur Umgehung technischer Schutzvorrichtungen unternimmt.

8.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGBK unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBK im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass an die Stelle einer solchen unwirksamen , undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung eine Regelung tritt, die in ihrer Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien möglichst nahe kommt.

8.6. Anwendbares Recht

Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 2

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 9 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.